Bei einer Hausdurchsuchung hatten Polizisten einen eng begrenzten Auftrag. Sie sollten (nur) das Handy meines Mandanten beschlagnahmen. Das Telefon wurde aber nicht gefunden. Womöglich, weil mein Mandant schon was ahnte. Das wiederum veranlasste die Beamten dazu, von sich aus den Durchsuchungsbeschluss zu erweitern. Jetzt sollte in der Wohnung nach irgendwelchen anderen Beweismitteln gesucht werden, Unterlagen etc. Auch den PC des Mandanten wollte die Polizei mitnehmen, wenn er nicht freiwillig verriet, wo sich sein Handy befand.
So kam ich ins Spiel. In einem etwas hitzigen Telefonat konnte ich den Einsatzleiter überzeugen, dass er ausführendes Organ ist. Wenn das Gericht ausdrücklich die Suche auf das Handy XY und die SIM-Karte mit der Rufnummer 0175… beschränkt, dann ist das eben so. Es war allerdings eine ganze Zeit ein Wettbewerb, wer lauter schreien kann. Aber irgendwann drang die Botschaft durch, und die Beamten verließen die Wohnung.
Später erzählte mir der Mandant, dass er die ganze Zeit Höllenqualen durchgestanden hat. Er hatte das Handy an einem geschickt gewählten Platz im Badezimmer deponiert. Zeit, das Gerät auszuschalten, hatte er allerdings nicht mehr gehabt. Da wäre es natürlich Pech gewesen, wenn einer der drei Polizisten wirklichen kriminalistischen Scharfsinn gezeigt hätte.
Man hätte ja einfach mal die fragliche Rufnummer wählen können.