Hoch her gegangen zu sein scheint es bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Meppen. Jedenfalls kassierte ein Mann, der als Zeuge aussagte bzw. aussagen musste, ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Ihm wurde „Ungebühr“ zur Last gelegt, weil er dem Staatsanwalt ins Wort gefallen ist.
Aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg:
Als sich der Staatsanwalt äußern wollte, wurde der Zeuge laut und aggressiv und erwiderte dem Staatsanwalt, er habe sich nicht einzumischen, die Richterin würde die Fragen stellen. Auf Anregung des Staatsanwalts verhängte die Richterin gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro.
Hiergegen rief der Mann das Oberlandesgericht an, das jetzt die Entscheidung aus Meppen bestätigt hat. Eine Ungebühr des Mannes stehe völlig außer Frage. Unter dem Begriff „Ungebühr“ verstehe das Gesetz einen erheblichen Angriff auf die Ordnung in der Sitzung, auf den „Gerichtsfrieden“ und damit auf die Ehre und die Würde des Gerichts.
Selbst wenn der Zeuge nachvollziehbar sehr erregt gewesen sei, sei es für ein Gericht nicht hinnehmbar, wenn ein Zeuge in aggressiver Weise versuche, den Staatsanwalt zu maßregeln. Dies stelle zugleich eine Missachtung des Gerichts dar.
Aber wer weiß, vielleicht ist es gar nicht so hoch her gegangen. Möglicherweise tendierte die Kombi Staatsanwalt / Richterin auch nur ein wenig ins Mimosenhafte. Souverän sieht in der Regel jedenfalls anders aus, und die weitaus meisten Richter kriegen solche banalen Situationen deshalb auch ohne Holzhammer in den Griff (Aktenzeichen 1 Ws 245/17).