Auch wenn es angeblich überall an Personal fehlt: Die Pressestellen bei Polizei und Staatsanwaltschaften sind in den letzten Jahren fast überall personell aufgestockt worden. Natürlich auch wegen der verstärkten Präsenz vieler Dienststellen auf Facebook & Twitter.
Locker und flockig soll also mitunter formuliert werden. Das entbindet Behörden aber nicht von ihrer Verpflichtung zur Sachlichkeit. Nehmen wir – abseits der großen Bühne – mal das Beispiel einer aktuellen Pressemitteilung der Bundespolizei Kaiserslautern. Deren Überschrift lautet:
Güterzug ausgeraubt – Bundespolizei sucht Zeugen
Aus dem Text ergibt sich einiges. Aber rein gar nichts in der Richtung, dass es sich um einen Raub gehandelt haben könnte. Nur Personen kann man berauben. Nicht aber einen Güterzug, der einsam auf einem Bahnhof abgestellt ist. Was im Text geschildert wird, ist ein Diebstahl.
Aber Raub in der Titelzeile, das klingt natürlich besser und erhöht sicher auch die Chance, dass die Pressemitteilung medial aufgegriffen wird. Nur ist es sehr unfair gegenüber möglichen Beschuldigten. So wenig Verständnis man auch für deren Tat haben kann, als Räuber müssen sich sich trotzdem nicht bezeichnen lassen. Richtig blöd wird das Ganze spätestens dann, wenn Pressemitteilung und eventuelle Berichte in die Ermittlungsakte geheftet werden und so später das Verfahren mit beeinflussen.