Heute habe ich einen schweren Fehler gemacht.
Ich war pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt an der Justizvollzugsanstalt, um einen Mandanten zu besuchen. Das – zurückhaltend ausgedrückt – komplizierte Einlassprozedere hatte ich gerade hinter mir, als es mir einfiel: Eigentlich hätte ich Kleingeld einstecken sollen. Hatte ich aber nicht, und das sorgte bei meinem Mandanten wirklich für ein sehr langes Gesicht.
Zwar darf ich einem Inhaftierten kein Bargeld übergeben. Aber in den meisten Gefängnissen gibt es in der Besuchsabteilung Waren-, Getränke- und Zigarettenautomaten. Die Automaten darf man als Besucher im Rahmen des Limits (meist um die 20 Euro) mit Münzen füttern. Der Einkauf darf dann mit in den Besprechungsraum, und der Gefangene kann die Sachen auch später mit auf seine Zelle nehmen.
Deshalb habe ich immer eine Plastiktüte mit ausreichend Silbergeld im Handschuhfach. 99 % der Ausgaben mache ich für Zigaretten, dem sicherlich wichtigsten Zeitvertreib im Knast. (Das eine Prozent geht auf einen Mandanten, der lebt von Chio Chips Paprika.) Der heutige Mandant war logischerweise ziemlich am Boden zerstört, als ich ihm meine Schusseligkeit beichtete. Ich fürchte, nicht mal die ansonsten produktive Besprechung und ein Hoffnungsschimmer, der sich am juristischen Horizont abzeichnet, hat das noch rausgerissen.
Immerhin kommen am Donnerstag seine Angehörigen. Hoffentlich denken die etwas weiter als ich.