Zu den tragischen Geschichten der letzten Wochen gehört sicher die einer Jurastudentin aus Bielefeld. Diese muss sich jetzt voraussichtlich für immer mit diesem „Titel“ begnügen, obwohl sie dem der Diplom-Juristin am Ende doch noch denkbar nahe gekommen ist.
Schuld an der Misere ist eine Verspätung der Studentin. Diese hatte ihre schriftlichen Klausuren bestanden. Nun stand die mündliche Prüfung an. Die Studentin will nach dem ersten Prüfungsteile verstanden haben, dass es um 12.30 Uhr weitergeht. Tatsächlich hatte sich die Prüfungskommission aber nur auf 11.30 Uhr vertagt. Als die Studentin um 11.50 Uhr – also aus ihrer Sicht sehr rechtzeitig – wieder am Saal war, hatte der Vorsitzende die Tür schon endgültig schließen lassen, nachdem er bis 11.45 Uhr auf die fehlende Kandidatin gewartet hatte.
Großes Problem für die Studentin: Es war ihre letzte Chance, das Jurastudium erfolgreich abzuschließen. Vorher war sie schon zwei Mal durch das Staatsexamen gefallen. Vor Gericht hatte sie jetzt allerdings schlechte Karten. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies ihre Klage ab, so wie zuvor schon das Verwaltungsgericht. Der Anwalt der Studentin argumentierte auch mit der Verhältnismäßigkeit und forderte, den verpassten Prüfungsteil mit null Punkten zu bewerten. Mit ihren anderen Leistungen hätte die Kandidatin diese null Punkte auffangen können. Nach Meinung der Gerichte lässt die Prüfungsordnung aber eine Aufteilung nicht zu.