Zu einer Hauptverhandlung hatte ich einige juristische Argumente im Gepäck. Gute noch dazu. Die Richterin wurde auch sehr nachdenklich, als ich das in der Hauptverhandlung ausbreitete. Eins war klar: Eine Verurteilung rückte in einige Ferne. Jedenfalls würde es nicht ohne Gutachten und etliche Zeugenaussagen klappen.
Wir waren also erfreulicherweise schnell dort, wo die Reise am Amtsgericht sehr oft hingeht. Nämlich bei der Frage, ob eine Einstellung des Verfahrens möglich ist. Ausnahmsweise. Unter Zurückstellung größter Bedenken. Als wirklich großen Vertrauensvorschuss gegenüber dem Angeklagten. Und natürlich im Interesse der Prozessökonomie, denn die Ressourcen der Justiz sind ja begrenzt.
Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Einstellung war nun also vorhanden. Ich brachte dann auch gleich einen sozial sehr verträglichen Betrag von 400 Euro ins Spiel. Selbst diesen griff die Richterin auf. Nun fehlte im Boot nur noch die Vertreterin der Anklage. Das war eine Rechtsreferendarin, die den Lauf der Dinge mit offensichtlichem Argwohn verfolgte. Wie das bei Auszubildenden so ist, benötigte sie für jede Einstellung telefonisch grünes Licht von ihrer Ausbilderin oder dem Eilstaatsanwalt.
Nach wenigen Minuten kehrte sie in den Saal zurück. Innerlich hatte ich ja auf eine Absage getippt, denn ganz so lapidar war der Anklagevorwurf nun auch wieder nicht. Aber nein, es gab tatsächlich ein O.K. Aber nur unter der Bedingung, dass der Angeklagte 500 Euro zahlt. Einen Basar wegen 100 Euro zu eröffnen, das ist dann doch schon eher ungewöhnlich – jedenfalls für eine Anklagebehörde. Aber mir war es egal, ich feilsche notfalls auch auf diesem Niveau.
Am Ende trafen wir uns durch gütige Vermittlung der Richterin in der Mitte. Welche Überraschung. Ich hoffe, der Landesfinanzminister wird glücklich mit seinem ebenso stolzen wie unverhofften Zugewinn.