Wenn private Sexfotos ohne Einverständnis des Partners in sozialen Netzwerken landen, kann das teuer werden. Diese Erfahrung macht ein heute 22-Jähriger. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn jetzt, seiner ehemaligen Freundin 7.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Im Jahr 2011 fotografierte der junge Mann sich und seine Freundin beim Oralverkehr. Das Foto entstand vermutlich im beiderseitigen Einverständnis. Beide waren damals 16 Jahre alt. Der Mann stellte das Foto (nach der Trennung) kurz in einem sozialen Netzwerk online. Zwar entfernte er es nach Aufforderung durch seine Ex-Freundin sofort wieder. Aber da hatten es Freunde und Angehörige schon gesehen und teilweise heruntergeladen. Das Gericht spricht von einer „massiven Bloßstellung gegenüber einer unüberschaubaren Anzahl von Personen“.
Für die junge Frau begann ein Leidensweg. Sie wurde psychisch krank, mied die Öffentlichkeit und war längere Zeit nicht in der Lage, eine Berufsausbildung zu beginnen. Ursprünglich hatte das Landgericht Münster der Frau sogar 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Diese Summe hielt das Oberlandesgericht Hamm für zu hoch. Das Gericht hält dem Beklagten zu Gute, er habe mit 16 Jahren eine „unreflektierte Spontanhandlung“ begangen; außerdem sei er alkoholisiert gewesen. Er bereue sein Verhalten auch aufrichtig (Aktenzeichen 3 U 138/15). .