Darf man Pfandflaschen aus Altglascontainern fischen? Nein, meinten Anwohner einer Straße in München. Sie zeigten Altglassammler an. Die Staatsanwaltschaft München wollte tatsächlich, dass die Flaschensammler, die einen Greifarm benutzt hatten, bestraft werden. Doch beim zuständigen Richter am Amtsgericht stießen sie auf Widerstand. Dieser lehnte den Erlass eines Strafbefehls ab.
Zur Begründung – bislang gibt es nur eine Pressemitteilung – stellt der Richter auf den wirtschaftlichen Wert der Flaschen ab. Zwar hätten die Flaschen ein Pfand von 1,44 Euro gehabt. Allerdings wurde wohl ermittelt, dass die Flaschen vom Containerbetreiber bzw. dessen Abnehmern gar nicht mehr sortiert werden. Vielmehr wird alles eingeschmolzen. Deshalb, so das Gericht, könne höchstens der Materialwert der Flaschen (als Recyclinggut) angesetzt werden. Dieser ließ sich laut Gericht nicht ermitteln, weil er so minimal war.
Aber: Der Wert einer Sache ist normalerweise nicht bedeutsam für die Frage, ob diese gestohlen werden kann. Schon aus § 248a StGB ergibt sich nämlich, dass auch „geringwertige Sachen“ entwendet werden können. Dann wird die Tat allerdings nur auf Antrag verfolgt. Oder wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejaht, was sie ohne nähere Begründung tun darf. Somit ist der geringe Wert der Pfandflaschen juristisch eher ein schwaches Argument.
Überzeugender scheint mir der argumentative Weg, den das Amtsgericht Tiergarten im Jahr 2011 gegangen ist. Das Gericht weist nämlich darauf hin, dass es bei Pfandflaschen jedenfalls daran fehlen dürfte, dass der Täter sich diese im Sinne des § 242 StGB „aneignen“ will. Flaschensammler hätten es gerade nicht darauf abgesehen, die Flaschen in ihr Eigentum zu überführen. Vielmehr würden sie diese ja zurückgeben, um das Pfand einzulösen. Interessanterweise kommen in so einem Fall zumindest Individualpfandflaschen (zum Beispiel von Coca Cola) an ihren Eigentümer zurück. Was ja dann überraschenderweise sozusagen das Gegenteil von Diebstahl ist.
Wie auch immer: Um juristische müssen sich wohl nur Jurastudenten sorgen (die aber dringend, denn der Fall ist natürlich ein dankbares Prüfungsthema). Für alle anderen bleibt die Erkenntnis: Pfandflaschen aus Containern klauben ist kein Fall für den Staatsanwalt – und zwar nach beiden Urteilen.
AG München Aktenzeichen 843 Cs 238 Js 238969/16