Wer entscheidet über die Impfungen eines Kindes, wenn die Eltern uneinig sind? Diesen Fall musste jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Vater war für die normalen Schutzimpfungen, die Mutter befürchtete dagegen Schäden für das Kind. Sie sieht eine „unheilvolle Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und Ärzteschaft“.
Zunächst stellt der Bundesgerichtshof klar, dass Impfungen keine alltägliche Angelegenheit ist. Nur solche alltäglichen Angelegenheiten kann der Elternteil alleine entscheiden, bei dem das Kind lebt. Das war hier die Mutter. Obwohl der Vater von Frau und Kind getrennt lebte, durfte er aufgrund seines Sorgerechts also mitentscheiden.
Wenn sich die Eltern nicht einig sind, kann das Familiengericht bestimmen, wer die Entscheidung trifft. Das soll diejenige Person sein, die das Kindeswohl besser im Auge hat. Das war hier der Vater. Denn, so die Karlsruher Richter, der vom Vater geforderte Impfplan orientiere sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut. Diese Empfehlungen seien als wissenschaftlicher Standard anerkannt. Überdies gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Kind besonders empfindlich sei. Individuelle Risiken lägen also nicht vor.
Demnach durfte der Vater entscheiden, dass das Kind geimpft wird (Aktenzeichen XII ZB 157/16).