Mein Rechtsstreit mit der Deutsche Bank Bauspar AG ist schon zu Ende, bevor er so richtig begonnen hat.
In dem Prozess geht es um die Darlehensgebühr für die Auszahlung eines Bauspardarlehens. Ausgezahlt wurde das Darlehen vor (fast) zehn Jahren. Nachdem der Bundesgerichtshof Ende letzten Jahres aber solche Darlehensgebühren in Bausparverträgen für unwirksam erklärt hat, habe ich den von mir gezahlten Betrag zurückgefordert. Es geht um knapp 600 Euro.
Zunächst berief sich die Deutsche Bank Bauspar AG auf Verjährung, wie ich hier berichtet habe. Das wäre aber nur dann richtig, wenn die sogenannte Regelverjährung greift. Warum die Verjährungsfrist ausnahsweise aber länger ist (nämlich zehn Jahre), habe ich in meiner Klageschrift begründet.
Am Samstag kriegte ich Post vom Amtsgericht Frankfurt am Main. Die Deutsche Bank Bauspar AG lässt über ihre Anwälte mitteilen, dass sie die Klageforderung in den nächsten Tagen überweist. Die Anwälte hängen die ausdrückliche Erklärung an, dass die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu 100 % übernehmen wird – und zwar, wie es wörtlich heißt, zur „Vermeidung einer Meinungsbildung des Gerichts“.
Okay, den Hinweis hätte ich persönlich mir doch eher gespart.
Nachtrag: Der Bundesgerichtshof hat jetzt auch noch die „Kontogebühr“ für unwirksam erklärt, die etliche Bausparkassen ihren Kunden während der Darlehensphase berechnet haben (Pressemitteilung).