Aus einer Vorladung der Polizei:
In der Ermittlungssache wegen Vernehmung ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. Sie werden daher gebeten, bei der Polizeiinspektion … vorzusprechen.
So eine aussagekräftige Beschreibung des „Tat“vorwurfs ist natürlich nicht sehr hilfreich. Gerade dann nicht, wenn der Mandant nicht mal ansatzweise damit gerechnet hat, dass ihm Ärger mit der Polizei droht. Leider konnte ich den Beamten gerade telefonisch nicht erreichen, um mich mal zu erkundigen.
Er ist in einer Vernehmung.