Mit der schönen Überschrift „Väterroulette“ betitelt das Amtsgericht München seine neueste Pressemitteilung. Es geht um eine Frau, die sich im Sommer 2010 für vier Tage in einem Hotel in Halle einmietete. Während des Aufenthalts dürfte ihr Sohn Joel gezeugt worden sein. Problem: Die Frau kennt nur den Vornamen ihres damaligen „Mitbewohners“. Dieser soll sich Michael genannt haben.
Vom Hotelbetreiber wollte die Frau nun wissen, ob der Begleiter damals nähere Angaben zu seiner Person gemacht hat, und wenn ja welche. Das Hotel weigerte sich. Es seien immerhin vier „Michael“ im Hotel zu Gast gewesen. Da die Klägerin den möglichen Vater ihres Kindes nicht beschreiben könne, sei es dem Hotel auch nicht möglich, die Personengruppe näher einzugrenzen.
Das Hotel hat die Auskunft zu Recht verweigert, urteilt das Amtsgericht München. Die betroffenen Männer hätten ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz ihrer eigenen Ehe und Familie und außerdem könnten sie Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre verlangen. Die Weitergabe der Daten würde „die Möglichkeit einer geschlechtlichen Beziehung zu der Klägerin“ in den Raum stellen, was alle diese Rechte gefährde. Der Anspruch der Mutter und des Kindes (auf Unterhalt gegen seinen Erzeuger) träten gegenüber den gewichtigen Interessen der in Frage kommenden Männer zurück.
Immerhin, so das Gericht, sei sich die Klägerin noch nicht mal sicher, ob Michael der einzige Vorname des Mannes gewesen sei. Sie wisse noch nicht einmal, ob es sich bei dem Vornamen um den richtigen Vornamen handelt. So ein Auskunftsverlangen „ins Blaue“ sei vom Gesetz nicht gedeckt. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen 191 C 521/16).
PS: Meine Überschrift bezieht sich auf diesen Song, der aber deutlich älter ist als die Geschichte