Der Kölner Strafverteidiger Ulrich Sommer musste in eigener Sache bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Allen deutschen Gerichten, die mit seinem Fall befasst waren, ist nicht aufgefallen, dass es für das von Sommer beanstandete Verhalten der Bochumer Staatsanwaltschaft keine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.
Es geht um die Überweisung von 1.500,00 Euro Anwaltshonorar. Diesen Betrag hatte Sommer nicht von seinem Mandanten erhalten, sondern über das Konto von dessen Partnerin. Weil die Bochumer Staatsanwaltschaft was in Richtung Betrug und Geldwäsche witterte, ermittelte sie gegen Sommers Mandanten und einige andere Personen. Bei dieser Gelegenheit besorgte sich die Bochumer Staatsanwaltschaft von Sommers Bank alle Kontoauszüge des Strafverteidigers für die letzten zwei Jahre, berufliche wie private.
Sämtliche Daten gelangten in die Ermittlungsakte, so dass neben den Strafverfolgern auch alle anderen beteiligten Anwälte über die Akteneinsicht sehen konnten, wer wann was an Sommer gezahlt hat. Der wirklich gruselige Sachverhalt lässt sich in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachlesen.
Gleiches gilt für die rechtlichen Schlussfolgerungen des Gerichts. Diese lassen sich so zusammenfassen:
Die deutsche Strafprozessordnung deckt ein so weitgehendes Vorgehen gegen einen Strafverteidiger nicht. Jedenfalls so lange nicht, wie kein konkreter Verdacht besteht, dass er an den möglichen kriminellen Handlungen als Täter oder Gehilfe beteiligt ist.
Aber selbst wenn die deutsche Strafprozessordnung anders verstanden werden könnte, müsste sie im Licht der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgelegt werden. Diese sieht einen gewissen Schutz der Privatsphäre vor. Dieser Schutz dürfe nur beeinträchtigt werden, wenn es notwendig sei. Eine wie auch immer geartete Notwendigkeit für den umfassenden Finanzstriptease kann das Gericht in dem Fall aber beim besten Willen nicht erkennen.
Das Urteil ist eine gewaltige Klatsche für die deutsche Justiz. Alle nationalen Gerichte haben sich keinen Deut für Sommers Grund- und Menschenrechte interessiert, sondern die Maßnahmen vehement verteidigt. Darunter übrigens auch das Bundesverfassungsgericht, vor dem Sommer ebenfalls gescheitert war.