Das sind schon nachdenklich machende Informationen, welche von dem Arnsdorfer Verfahren kommen, in dem vier Männer wegen Freiheitsberaubung an einem Asylbewerber angeklagt waren. Obwohl zehn Hauptverhandlungstage anberaumt waren, kam es schon im ersten Termin zu einer Einstellung. So manche Beobachter rieben sich angesichts der Eile des Gerichts die Augen. Sogar die Kosten der Angeklagten soll die Staatskasse tragen. Ob die schnelle Einstellung allerdings nur der mageren Beweislage – das mutmaßliche Opfer ist unter unklaren Umständen verstorben – und schwierigen Rechtsfragen geschuldet war, ist mittlerweile zweifelhaft.
Tatsächlich scheint nämlich der zuständige Staatsanwalt im Vorfeld des Gerichtstermins massiv bedroht worden zu sein. Das berichtet zum Beispiel ausführlich Spiegel Online. Der Strafverfolger soll auf dem Heimweg massiv angegangen worden sein. Er stehe mittlerweile unter Personenschutz, auch wenn die zuständige Staatsanwaltschaft sich nicht konkret zu dem Vorfall äußert.
Es wäre ein fatales Signal, wenn der Eindruck entsteht, dass Drohungen gegenüber der Justiz reichen, damit die Verantwortlichen „kurzen Prozess“ machen – im Sinne des Angeklagten. Es gehört selbstverständlich zu den Aufgaben von Richtern und Staatsanwälten, dieses unbestreitbare Risiko auszuhalten. Wer da kuscht, hat seinen Job verfehlt. Jedenfalls so lange, wie er nachhaltige Unterstützung erfährt, zum Beispiel durch die Polizei.
Leider genügt für ein schlechtes Bild mitunter schon der schlichte Anschein, dass es anders war. Und der ist in Arnsdorf nicht ganz von der Hand zu weisen. Sicher auch dadurch, dass die Bedrohungssituation im Verfahren kommuniziert worden ist.