Wer sich nach einer Alkoholfahrt und Entziehung der Fahrerlaubnis wieder ans Steuer setzen wollte, hat es in den letzten Jahren zunehmend schwerer gehabt. Viele Führerscheinstellen bestanden auf einer MPU, auch bekannt als Idiotentest. Und zwar schon bei Blutalkoholkonzentrationen deutlich unter 1,6 Promille. Früher herrschte allerdings Einigkeit, dass eine MPU unter 1,6 Promille nicht erforderlich ist. Erst ab diesem Wert vermutet die Medizin eine starke Alkoholgewöhnung.
Das Bundesverwaltungsgericht richtet diese ursprüngliche Grenze nun wieder auf. Eine Alkoholfahrt alleine rechtfertigt nach den klaren Worten der Richter die MPU erst dann, wenn der Fahrer mindestens 1,6 Promille hatte. Bei einer niedrigeren Alkoholkonzentration verlangt das Gericht zusätzliche konkrete Umstände, die ausnahmsweise eine MPU erforderlich machen. Das können gravierende Fahrfehler sein. Oder auch sonstige Anhaltspunkte, die für einen zukünftigen Alkoholmissbrauch sprechen. Solche besonderen Umstände lagen in den entschiedenen Fällen aber nicht vor. Die Kläger waren mit 1,28 und 1,13 Promille erwischt worden, ohne sonst großartig auffällig geworden zu sein. Sie sollten aber trotzdem ein MPU-Gutachten vorlegen.
Die Behörden beriefen sich darauf, ein besonderer Umstand für eine MPU sei auch die strafgerichtliche Verurteilung, die regelmäßig vorher erfolgt. So sei die Fahrerlaubnisverordnung aber nicht zu verstehen, urteilt dagegen das Bundesverwaltungsgericht. Ein Strafurteil sei bei korrekter Auslegung der Vorschriften kein besonderer Umstand, der die MPU auch unter 1,6 Promille rechtfertige (Aktenzeichen 3 C 24.15).