Früher gab es den Spruch, dass ein ehrbarer Kaufmann sich nicht auf Verjährung beruft. Ich weiß, das gilt heute sowieso nicht mehr. Und wohl schon gar nicht für die Deutsche Bank. Nach allem, was man von dem Unternehmen so hört.
Von einer Tochterfirma der Deutschen Bank, der Deutschen Bank Bauspar AG, möchte ich die Darlehensgebühr in Höhe von 603,42 Euro zurückhaben, die ich Mitte des Jahres 2007 für einen Bausparvertrag gezahlt habe. Die Deutsche Bank Bauspar AG lehnt die Zahlung ab und sagt: Verjährung. Selbst das muss aber noch nicht mal stimmen.
Doch der Reihe nach:
Immerhin behauptet die Deutsche Bank Bauspar AG nicht, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2016 mit dem Aktenzeichen XI ZR 552/15 gelte für sie nicht. Wie sollte sie das auch tun? Immerhin erklären die obersten Zivilrichter mit kaum interpretierbarer Deutlichkeit: IM KLEINGEDRUCKTEN VON BAUSPARVERTRÄGEN DÜRFEN KEINE DARLEHENSGEBÜHREN BERECHNET WERDEN. Daran ist wohl kaum zu rütteln.
So wirft die Deutsche Bank Bauspar AG den Notanker der Verjährung. Muss sie nicht. Darf sie aber. Allerdings stimmt der Hinweis im Ablehnungsschreiben nicht unbedingt, die Verjährungsfrist betrage in diesem Fall drei Jahre. Das ist zwar in der Tat die sogenannte Regelverjährung. Aber auch hier kommt der Bundegerichtshof ins Spiel.
Für den Fall von Kreditbearbeitungsgebühren hat der Bundesgerichtshof nämlich entschieden, dass hier eine zehnjährige Verjährungsfrist gelten kann (Aktenzeichen XI ZR 348/13). So lange kann die Verjährung ausnahmsweise hinausgeschoben sein, wenn die Rechtslage unklar ist. Oder wenn sich sogar alle weitgehend einig sind, dass die Gebühren rechtmäßig sind – bis Obergerichte es dann halt anders sehen. So ist es auch bei den Darlehensgebühren für Bausparverträge. Fast alle Rückzahlungsklagen, die ich in der Kürze der Zeit recherchieren konnten, blieben erfolglos. Erst mit dem Machtwort des Bundesgerichtshofs hat sich das nun geändert.
Ich habe gegen die Deutsche Bank Bauspar AG eine Klage eingereicht. Schauen wir mal, ob ein bisschen Ehrbarkeit nicht besser gewesen wäre.