Bei einer Verkehrskontrolle ertappte die Polizei meinen Mandanten mit Drogen. Teilweise hatte er den Stoff im Blut. Den Rest in der Jackentasche, in Form von einem knappen Gramm Amphetamin.
Reicht das für eine Hausdurchsuchung? An sich nicht.
Aber das war ja noch nicht alles, was mein Mandant bei sich führte. Da gab es noch knapp 1.000 Euro Bargeld, die er im Geldbeutel hatte. Offensichtlich ist das ein irre verdächtiger Betrag. Jedenfalls für die Polizei. Und leider auch für einen Eilstaatsanwalt, der den Wunsch nach einer Hausdurchsuchung prompt erfüllte. Wegen des „dringenden Verdachts auf den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“, wie es in der Anordnung so schön hieß.
Wir sind bei Hausdurchsuchungen also runter auf ein Gramm Amphetamin – an sich eine klares Indiz für Eigenbedarf – und tausend Euro. Ich warte auf den Tag, an dem die tausend Euro alleine reichen. Vermutlich morgen.