Aus dem Vertrag über eine Kunstausstellung:
§ 14 Ausfertigungen
Dieser Vertrag existiert in zwei gleichwertigen Ausfertigungen.
Wäre ja irgendwie auch schlecht, wenn es anders wäre. Dann wäre der Vertrag ja gar kein Vertrag.
Aus dem Vertrag über eine Kunstausstellung:
§ 14 Ausfertigungen
Dieser Vertrag existiert in zwei gleichwertigen Ausfertigungen.
Wäre ja irgendwie auch schlecht, wenn es anders wäre. Dann wäre der Vertrag ja gar kein Vertrag.