Karneval steht vor der Tür, und die Erinnerungen an die Silvesternacht 2015 sind noch frisch. Der eine oder andere wird sich mit dem Gedanken tragen, zum Selbstschutz Pfefferspray mit sich zu führen.
Aber wie ist eigentlich die Rechtslage? Auf was muss ich achten? Diese Fragen beantwortet meine neue ARAG-Kolumne.