Ich begegne berufsbedingt häufig Mitarbeitern der Justiz und der Polizei. Neulich habe ich auch mal einen neuen Reisepass beantragt, da war ich im großen Dienstleistungszentrum der Stadt Düsseldorf. Dort arbeiten hunderte von Leuten. Das mit dem Pass hat übrigens wunderbar unanstrengend geklappt. Was mir bei all meinen Behördenkontakten, gerade als Anwalt, in weitaus mehr als 20 Jahren noch nie, nie begegnet ist, macht die Bundesregierung jetzt zum Gegenstand eines sehr ambitionierten, aus meiner Sicht aber ebenso nutzlosen Gesetzentwurfes. Beamte sollen bei der Arbeit ihr Gesicht künftig nicht mehr verhüllen dürfen.
Der Gesetzentwurf (hier abrufbar als PDF) erwähnt es zwar an keiner Stelle. Aber offenkundig hat jemand in der Regierung, federführend ist der Innenminister, ein Staatsgefährdungspotenzial durch muslimische Beamtinnen ausgemacht, die auf der Arbeit Schleier, Burka, Taschador oder ähnliche Kleidungsstücke tragen und ihr Gesicht zumindest teilweise verhüllen.
Dazu postuliert der Gesetzentwurf folgendes:
Für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und für das Selbstverständnis des demokratischen Rechtsstaats ist eine vertrauensvolle Kommunikation der staatlichen Funktionsträger mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unabdingbar.
Daher ist von staatlichen Funktionsträgern zu verlangen, dass sie bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen.
Eine nähere Begründung für diese bemerkenswerte Auffassung?
Keine.
Gut, im Text folgt ein sehr bemühter, formelhafter und wenig überzeugender Hinweis auf die Neutralitätspflicht des Staates. Die unzähligen Kreuze in deutschen Amtsstuben und Gerichtssälen sowie eine beachtliche Schar Nonnen im öffentlichen Dienst lassen herzlich grüßen.
Deshalb frage ich mich: Ist es für eine vertrauensvolle Kommunikation mit der Dame, die meinen Reisepass-Antrag bearbeitet, wirklich unabdingbar, dass ich ihr unverhülltes Gesicht sehe? Wenn ich auf einer Justiz-Geschäftsstelle eine Akte abhole, macht es dann einen Unterschied, ob mir eine verhüllte oder unverhüllte Mitarbeiterin die Akte in die Hand drückt? Wird das Protokoll einer Gerichtsverhandlung dadurch schlechter, dass es eine verhüllte Mitarbeiterin in den Computer schreibt?
Es gibt so viele Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung, bei denen sich die „Vertrauensfrage“ in den Mitarbeiter gar nicht stellen dürfte. (Anders sicherlich bei unabhängigen Richtern.) Und wenn doch, würde es dann nicht reichen, ein Widerspruchsrecht gegen eine verhüllte Mitarbeiterin einzuführen? Wer seinen Pass oder Angelschein nicht bei einer Burka-Trägerin beantragen möchte, sagt Bescheid und wird an einen anderen Schalter gebeten.
Das Weisungsrecht der Behördenleiter würde das problemlos hergeben. Man bräuchte im Zweifel kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsanweisung würde reichen. Zumal die Quote von Beamtinnnen, die verhüllt oder teilverhüllt ihrer Tätigkeit nachgehen möchten, ohnehin kaum messsbar sein dürfte. Falls jemand schon mal einer verhüllten Staatsbediensteten mit muslimischen Hintergrund begegnet ist, kann er das ja gerne in die Kommentare schreiben. Wer wie ich nicht, natürlich auch.
Ohnehin ist abzusehen, dass die staatliche Kraftprobe mit verhüllten Behördenmitarbeitern in einem juristischen Desaster endet. Die Religionsfreiheit gilt auch für den öffentlichen Dienst. Das Grundrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn es tatsächlich notwendig ist. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Richter werden also einen konkreten Grund verlangen, warum eine Sachbearbeiterin ihr Gesicht nicht verhüllen darf. Ein pauschales Verbot ist mit der geltenden Verfassung nicht zu machen. Das sagt, neben vielen anderen, zum Beispiel auch der Verfassungsrechtler Christian Kirchberg.
Letztlich ist der Gesetzentwurf nichts weiter als der Versuch, vor der Bundestagswahl dem Populismus mit Populismus zu begegnen. Das könnte sich rächen.