Kann ein Gericht im Libanon einem deutschen Familienrichter Konkurrenz machen? Daran wollte ein Herner Gerichtsvorsitzender wohl nicht so recht glauben, als er im letzten Jahr eine Ehe schied. Es ging eine libanesische Frau und ihren ebenfalls libanesischen Ehemann. Beide hatten im Libanon vor einem sunnitischen Scharia-Gericht geheiratet und waren dann nach Deutschland gezogen.
Vor ihrem Scheidungsantrag in Herne klagte die Frau auch vor dem Scharia-Gericht in der libanesischen Stadt Jiyeh. Dort verlangte sie ebenfalls die Ehescheidung. Außerdem verlangte sie eine Abendgabe, also nachehelichen Unterhalt. Bei ihrer Anhörung vor dem Familiengericht erklärte sie auch zu Protokoll, dass sie im Libanon ebenfalls geklagt hat. Der Herner Richter sprach trotzdem die Scheidung aus.
Zu Unrecht, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Durch den zeitlich früheren Scheidungsantrag im Libanon sei die Sache dort rechtshängig geworden. Eine doppelte Rechtshängigkeit verbiete aber das deutsche Recht. Deshalb sei ein Scheidungsverfahren in Deutschland nicht möglich. Jedenfalls nicht, so lange die Scheidung im Libanon läuft (Aktenzeichen 3 UF 106/16).