Es war unstrittig ein Hundeleben, und so was rührt sogar die Richter am Oberlandesgericht. Nach vielen Schicksalsschlägen sollen vier Hunde jetzt nicht auch noch voneinander getrennt werden. Vielmehr muss das Rudel zusammenbleiben, entscheiden die Richter in einem Streit zwischen getrennt lebenden Eheleuten.
Auch wenn Hunde keine Gegenstände sind, gelten für sie die Regeln über den Hausrat. Deshalb musste das Oberlandesgericht Nürnberg über den Antrag eines Mannes entscheiden. Dieser verlangte zwei von ursprünglich sechs Hunden von seiner getrennt lebenden Gattin zurück.
Wer kümmert sich besser um die Hunde? Da konnte das Oberlandesgericht keine Unterschiede erkennen. Letztlich entscheide somit der Tierschutz, so das Gericht. So hätten die Hunde jüngst nicht nur den Auszug, sondern auch den Verlust zweier Artgenossen verkraften müssen. Die beiden Tiere waren nach dem Auszug der Frau verstorben. Die Hunde hätten außerdem verkraften müssen, dass der Ehemann als „Rudelmitglied“ ausfiel. Weiter hätten sie sich an den neuen Lebensgefährten der Ehefrau gewöhnen müssen. Dieser hat sich aber, so weit man aus dem Beschluss dazu etwas erfährt, wohl gut als Ersatzmann ins Rudel eingefügt.
Fazit des Gerichts: Ein erneuter Umgebungswechsel und das Auseinanderreißen ihrer Gruppe wäre zu viel. So viel Stress ist selbst Hunden nicht zuzumuten. Die Tiere dürfen deshalb bei Frauchen bleiben (Aktenzeichen 10 UF 1429/16).