Spam kann richtig teuer werden. Diese Erfahrung macht jedenfalls ein Hersteller von Folienaufklebern.
Die Firma hatte einer Autowerkstatt unerlaubte Werbemails geschickt. Die Werkstatt hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe: 3.000 Euro) eingefordert und auch bekommen. Dummerweise schickte der Folienhersteller später noch mal eine Werbe-Mail. Die Vertragsstrafe machte die Werkstatt dann vor Gericht geltend.
Damit hatte die Werkstatt auch Erfolg. Zwar bestritt der Folienhersteller den erneuten Spam. Doch ein gerichtlicher Sachverständiger rekonstruierte den Weg der Mail. Im Ergebnis schloss er es aus, dass der Spam von anderen in die Welt gesetzt wurde.
Auch ein Missverhältnis zwischen Vertragsverstoß und Vertragsstrafe wollte das Oberlandesgericht Hamm nicht erkennen. Deshalb wurde die Strafe auch nicht herabgesetzt, was der Folienhersteller hilfsweise beantragt hatte (Aktenzeichen 9 U 66/15).