Geschichten, die das Leben schreibt. Da nimmt ein Ehepaar eine Katze aus dem Tierheim „zur Probe“ bei sich auf. Und wie zeigt das Tier seine Dankbarkeit? Mit Kratzern und Bissen. Bei sich wollten die Opfer jedoch keine Verantwortung sehen. Stattdessen verklagten sie das Tierheim auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Tierheim muss allerdings nichts zahlen, urteilt das Amtsgericht Ansbach. Das Ehepaar hatte nämlich schon früher Katzen. Mit einer Aufklärungspflicht des Tierheims war es deshalb nicht weit her.
Dann gibt es noch die allgemeine Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig (weil Tiere sich halt nun mal unvorhersehbar verhalten). Doch auch mit der Halterhaftung hatten die Tierfreunde keinen Erfolg. Während der Probezeit seien sie nämlich selbst die Tierhalter gewesen, so das Gericht. Die Klage auf rund 3.000 Euro wurde abgewiesen (Aktenzeichen 5 C 756/16).