In einem interessanten Blogeintrag berichtet der Kollege Thorsten Blaufelder von der Unlust eines Behördenmitarbeiters, mit ihm Vergleichsverhandlungen zu führen. Und das, obwohl genau dieselbe Behörde sich erst kürzlich wegen eines Vergleichs in ähnlicher Sache an Blaufelder gewandt hat. Wenn auch durch einen anderen Sachbearbeiter.
Im Umgang mit Behörden oder (großen) Firmen ist das keine ungewöhnliche Erfahrung. Oft genug hast du das Gefühl, dass die Sachbearbeiter sich nur noch an Checklisten entlanghangeln und ihren vorgetrampelten schmalen Pfad auf keinen Fall verlassen wollen. Sei es, um keine Fehler zu machen. Aus Unlust. Oder beidem.
Da kommt auf normaler Ebene dann oft die segensreiche Wirkung des Anwaltsbriefkopfs ins Spiel. Der Brief vom Anwalt landet halt in der Rechtsabteilung, weil Anwaltsschreiben dorthin weitergeleitet werden müssen. Und siehe da, plötzlich öffnen sich ganz neue Perspektiven, weil die Ansprechpartner dann auch einen größeren Handlungsspielraum haben. Manche Mandanten wundern sich, dass du als Anwalt inhaltlich auch nichts anderes geschrieben hast als sie selbst. Aber plötzlich ist ein Ergebnis möglich.
Aber so ist halt die Dynamik der Abläufe. Wirtschaftlich betrachtet, muss man als Anwalt darüber noch nicht mal so unglücklich sein.