Sicherlich gibt es einige, die just in diesem Augenblick versuchen, ein mutmaßlich aus fernen Ländern importiertes, in Einzelteilen geliefertes Weihnachtsgeschenk zu montieren, einzurichten oder wenigstens zum Blinken zu bringen.
Falls das Ganze in Flüchen und Verwünschungen endet, hält vielleicht ausgerechnet das Bürgerliche Gesetzbuch ein wenig Trost bereit. Die frohe Botschaft stammt aus § 434 BGB:
Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist…
Vielleicht ist einviertelaufgebaut zurückgeben also seliger als behalten. In diesem Sinne: frohe und stressfreie Weihnachten.