Ziemlich sauer auf ihren früheren Arbeitgeber scheinen einige Betriebsrentner gewesen zu sein. Sie verklagten die Firma, weil diese ihnen nicht nur das jährliche Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro strich. Sondern auch die Marzipantorte, mit der die Firma ihren Ehemaligen Weihnachten versüßte.
Die Betriebsrenter verklagten den Nahrungsmittelhersteller aus Köln. Allerdings erfolglos. Das Arbeitsgericht Köln stellte nämlich fest, dass auch in der Vergangenheit nicht alle Betriebsrenter mit Geld und Torte beehrte wurden. Weil nicht alle profitierten, scheide eine „betriebliche Übung“ aus, die einen Anspruch auf die Gaben begründen könnte.
Außerdem, so das Arbeitsgericht, habe der Arbeitgeber in seiner Weihnachtspost immer darauf hingewiesen, dass es Torte und Geld nur als freiwillige Leistung gibt und kein Anspruch für die Zukunft ensteht. So ein Vorbehalt kann verhindern, dass eine betriebliche Übung entsteht (Aktenzeichen 11 Ca 3589/16).