Schlechte Nachrichten für notorische Falschparker, die sich Strafzettel problemlos leisten können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass bei beharrlichen Parkverstößen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann – und zwar unabhängig vom Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Das Auto des Betroffenen war zwischen Januar 2014 und Januar 2016 in Berlin 83-mal falsch geparkt; außerdem gab es fünf weitere Ordnungswidrigkeiten. Daraufhin entzog das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten dem Mann sofort vollziehbar die Fahrerlaubnis. Dieser hatte sich geweigert, seine Fahrtauglichkeit durch ein ein Gutachten (MPU) überprüfen zu lassen.
Durch dauerndes Falschparken zeigt ein Autofahrer nach Auffassung der Richter, dass ihm die Farheignung fehlt. Der Betreffende dokumentiere durch sein Verhalten, dass er nicht willens sei, „die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffenen Ordnungsvorschriften einzuhalten“. Der Mann wandte ein, meist habe seine Frau falsch geparkt. Das lassen die Richter nicht gelten. Wer nichts dagegen unternehme, dass andere Personen mit seinem Auto ständig falsch parken, zeige auch dadurch einen charakterlichen Mangel (Aktenzeichen 11 K L 432.16).