Der Bundesrechnungshof hat mal ganz oben in der Justiz angeklopft. Beim Bundesgerichtshof nämlich. Dort wollte man prüfen, in welchem Umfang Bundesrichter außerhalb ihres eigentlichen Amtes tätig sind.
Heraus kam wenig Überraschendes: Bundesrichter sind so stark mit Nebentätigkeiten eingespannt, dass der Rechnungshof Gefahren für die Leistungsfähigkeit der Senate sieht. Die klare Empfehlung soll lauten, Nebentätigkeiten nicht mehr so großzügig zu genehmigen wie bisher, berichtet die Legal Tribune Online.
Ganz einfach scheint die Prüfung nicht gewesen zu sein. Die betroffenen Richter haben sich der Herausgabe ihrer Personalakten an den Rechnungshof widersetzt. Mein Tipp an den Rechnungshof wäre, einfach mal die Kataloge juristischer Seminaranbieter zu wälzen. Man könnte dort recht einfach rausschreiben, auf wie vielen Fortbildungsveranstaltungen so mancher Bundesrichter an Werktagen doziert, und zwar mitunter fließbandmäßig immer zum selben Thema. Da dürften ganz beachtliche Zeiten zusammenkommen, für die der Richter definitiv ausfällt.
Der abschließende Prüfbericht des Rechnungshofs wurde als vertraulich eingestuft. Der Bundesgerichtshof soll lediglich erklärt haben, er nehme das Ergebnis zur Kenntnis und werde den Umsetzungsbedarf „sorgfältig und aufgeschlossen auswerten“.