Eine türkische Richterin, die nach dem Putschversuch inhaftiert wurde, erhält keine Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Beschwerde der Richterin derzeit unzulässig. Die Betroffene müsse zunächst das türkische Verfassungsgericht anrufen, heißt es in dem Beschluss.
Nach den Regeln des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist dieser normalerweise nur für Falle zuständig, in denen der Beschwerdeführer den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft hat. Das Gericht sieht es nicht als erwiesen an, dass das Verfassungsgericht in der Türkei derzeit tatsächlich nicht funktioniert. Ebenso wenig sei erkennbar, dass das Verfassungsgericht die Beschwerde der Richterin auf jeden Fall zurückgewiesen hätte. Die Richterin hatte angegeben, zwei Richter und etliche Anwälte am Verfassungsgericht seien ebenfalls verhaftet worden; ein faires Verfahren sei dort nicht mehr zu erwarten.
Beschuldigte in der Türkei können nach dieser klaren Ansage also erst mal nicht hoffen, dass ihnen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schnell zur Seite springt (Aktenzeichen 56511/16).