Das Bundeskriminalamt speichert in einer Verbunddatei teilweise auch die Daten kleiner Kiffer oder gar unverdächtiger Personen. Das geschieht rechtswidrig, meint die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Behörde unter Leitung von Andrea Voßhoff hatte in Zusammenarbeit mit Landesdatenschützern erstmals die „Falldatei Rauschgift“ des Bundeskriminalamtes unter die Lupe genommen.
Die Falldatei Rauschgift ist Teil der INPOL-Datenbank. An sich dürfen hier Rauschgiftdelikte gespeichert werden. Aber nur wenn es sich um Straftaten mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung handelt. Jede Speicherung muss nach dem Gesetz einzeln geprüft und in einer sogenannten Negativprognose begründet werden. In der Praxis fanden sich zahlreiche Mängel.
So fanden die Datenschützer Einträge zu Bagatellfällen wie dem Konsum eines Joints. Auch die Daten des Gastgebers einer Privatparty wurden gespeichert, in dessen Toilette Gäste Drogen konsumiert hatten. Ein Apotheker wurde registriert, nachdem ein Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte. Bei einer Vielzahl von Einträgen fehlten die geforderten Negativprogosen, in denen begründet wird, warum mit weiteren Straftaten zu rechnen ist. In etlichen Fällen wurde nicht überprüft, ob Daten nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen gelöscht werden müssen. Häufig fehlten die dafür notwendigen Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft.
„Die Kriminalämter müssen hier nachbessern und auch Daten löschen“, erklärt Andrea Voßhoff. Kriminalitätsbekämpfung rechtfertige keine Verstöße gegen den Datenschutz. Eine Vielzahl personenbezogene Daten von Menschen dürfe ohne tragfähige Begründung nicht bundesweit abrufbar sein.
Es handelte sich um die erste gemeinsame Kontrolle der Bundes- und Landesbeauftragten für den Datenschutz. In ihrer Pressemitteilung mahnt Voßhoff an, auch in anderen Verbunddateien des Bundeskriminalamtes müssten die grundlegenden Regeln für die Speicherung eingehalten werden.
Mit weiteren Kontrollen dürfte deshalb zu rechnen sein.