Die Sängerin Julia Neigel ist mit ihrem Versuch gescheitert, für sich vor Gericht einen höheren Anteil an den GEMA-Erlösen für die Songs der „Jule Neigel Band“ zu erstreiten. Neigel hatte Ex-Band-Kollegen mit der Begründung verklagt, diese hätten weit weniger zu den gemeinsamen Songs beigetragen als gegenüber der GEMA gemeldet.
Die Jule Neigel Band veröffentlichte zwischen 1988 und 1998 insgesamt acht Alben, von denen die meisten kommerziell sehr erfolgreich waren. Lange nach dem Ende der Band reklamierte Neigel höhere GEMA-Ausschüttungen für sich, weil sie die Gesangsmelodien geschrieben habe. Die Anteile der anderen Musiker fielen dagegen nicht ins Gewicht.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte jetzt aber nach einer Beweisaufnahme, die Meldungen an die GEMA hätten seinerzeit auch dazu gedient, „Unsicherheiten über den Umfang der Beteiligung an den einzelnen Kompositionen zu beseitigen sowie variierende Beteiligungsintensitäten von Komposition zu Komposition auszugleichen“. Somit hätten die Meldungen die Funktion eines Vergleichs. Neigel könne das nachträglich nicht mehr in Frage stellen. Dass die Künstlerin arglistig getäuscht wurde, konnte das Gericht nicht feststellen (Aktenzeichen 6 U 103/12).