Was ein Arbeitnehmer so in seiner Freizeit schluckt, geht den Chef nichts an. Normalerweise. Wird einem Lkw-Fahrer aber der Konsum von Crystal Meth nachgewiesen, kann dies die fristlose Kündigung rechtfertigen. Und das nach Auffassng des Bundesarbeitsgerichts sogar dann, wenn der Lkw-Fahrer bei Beginn seiner Schickt wieder fit war.
Der Lkw-Fahrer hatte am Samstag privat Crystal Meth konsumiert. Am Montag war er nach den Feststellungen des Gerichts an sich wieder leistungsfähig. Jedoch wurden bei einer Polizeikontrolle Abbaustoffe der Drogen in seinem Blut festgestellt. Ein Berufskraftfahrer dürfe seine Fahrtüchtigkeit grundsätzlich nicht durch harte Drogen gefährden, so das Bundesarbeitsgericht. Es spiele auch keine Rolle, ob die Drogen vor der während der Arbeitszeit konsumiert wurden.
Die Vorinstanzen hatten das noch anders gesehen. Sie hielten eine fristlose Kündigung für unverhältnismäßig, weil das Verhalten des Lkw-Fahrers nicht zu einer erhöhten Gefahr geführt habe (Aktenzeichen 6 AZR 471/15).