400 Euro und einen Monat Fahrverbot – dies kostet einem 20-Jährigen ein illegales Autorennen, das er sich mit einem anderen Autofahrer im Stadtgebiet von Cloppenburg lieferte.
Laut den Feststellungen des Gerichts fuhren die beiden Autofahrer mit Höchstgeschwindigkeit; es roch nach Gummi und stark beanspruchten Reifen. Das genügte dem Oberlandesgericht Oldenburg, um ein illegales Rennen im Sinne von § 29 StVO festzustellen.
Vergebens wandte der 20-Jährige ein, es habe an einem „Wettbewerb“ gefehlt, bei dem am Ende ein Sieger gekürt wird. Laut dem Gericht reicht es für ein illegales Rennen aber schon, wenn es den Beteiligten nur um möglichst hohes Tempo geht, ohne dass am Ende jemand eine Zielflagge schwenkt. Für ein Rennen seien auch zwei Teilnehmer ausreichend (Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 292/16, ähnliches Urteil vom Oberlandesgericht Hamm).