Ein Mann muss es nicht hinnehmen, wenn eine Mutter ihn öffentlich als Vater ihres Kindes hinstellt, ohne dass dies bewiesen ist. Das Amtsgericht München untersagte jetzt einer Frau die öffentliche Behauptung, ein Mann aus Saudi-Arabien habe ein Kind mit ihr.
Der Mann aus Saudi-Arabien hatte die Frau 2012 kennengelernt, als er beruflich in München war. Nach der Geburt ihrer Tochter postete die Frau in sozialen Medien immer wieder Bilder des Mannes und des Kindes. Dabei schrieb sie unter anderem in die Untertitel der Fotos, der Kläger sei der Vater. Das jedoch bestreitet der Mann.
Das Amtsgericht München sieht in der Vaterschaft eine Tatsachenfrage. Die Beweislast trage die Frau, wenn sie den Mann öffentlich als Vater darstelle. Auch ein Unterlassungsanspruch sei gegeben, denn die Behauptungen verletzten die Privatsphäre des Mannes. Ein öffentliches Interesse daran, Bilder des Klägers zu veröffentlichen, bestehe ohnehin nicht.
Die Beklagte muss nun ihre Postings löschen. Außerdem verurteilte sie das Amtsgericht zum Widerruf ihrer Behauptungen (Aktenzeichen 161 C 3139/15).