Nach seinem Freispruch im Strafverfahren erfährt Jörg Kachelmann jetzt auch zivilrechtlich Genugtuung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die ehemalige Freundin Kachelmanns zu 7.100 Euro Schadensersatz. Grund: Die Frau habe Kachelmann zu Unrecht in Haft gebracht, als sie ihn der Vergewaltigung beschuldigte.
Das sei Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft, so das Oberlandesgericht. Die Frau habe die Ermittlungsbehörden durch ihre wahrheitswidrige Strafanzeige und falsche Aussagen vorsätzlich getäuscht. Sie muss Kachelmann jetzt einen Teil des Geldes ersetzen, das dieser für seine Verteidigung aufgewandt hat. Insbesondere geht es um Kosten für Gutachter, mit denen Kachelmann während der U-Haft seine Unschuld belegen wollte.
Die Vorinstanz hatte Kachelmanns Klage noch abgewiesen. Zwar gingen die Richter damals auch nicht davon aus, dass die Vorwürfe stimmen. Allerdings hielten sie es nicht für ausgeschlossen, dass Kachelmanns Ex-Partnerin durch „nicht intentionale Verfälschungs- und Verzerrungseffekte“ selbst fest an eine Vergewaltigung geglaubt habe. Derartige Überlegungen hält das Oberlandesgericht für rein spekulativ. Die Beweisaufnahme habe im übrigen ergeben, dass sich die Frau absichtlich selbst verletzt hatte. Das Oberlandesgericht hatte extra noch einen weiteren Rechtsmediziner befragt.
Kachelmann erklärte zu dem Urteil, nun sei erneut festgestellt, dass er Opfer falscher Beschuldigungen war. Seine Ex-Partnerin reagierte weniger sachlich auf das Urteil. Sie beschimpfte laut Medienberichten die Richter als „armselige, feige Frauenverächter“ (Aktenzeichen 18 U 5/14).