Nach einigen Verhandlungen kommt heute ein Schreiben der Staatsanwaltschaft:
Es besteht Bereitschaft, das gegen Ihren Mandanten eingeleitete Verfahren nach § 153a StPO einzustellen. Die Auflage würde 700,00 € betragen, zahlbar an eine noch zu bestimmende gemeinnützige Organisation. Ich bitte um Mitteilung, ob diesem Vorschlag zugestimmt wird bis zum 10.10.2016.
Der Mandant war und ist seit jeher mit einer Einstellung einverstanden, um die Angelegenheit aus dem Kreuz zu kriegen. Das hätte er sich durchaus auch mehr kosten lassen. Ich jedenfalls hatte von ihm die Freigabe für eine Zustimmung, so lange es nicht mehr als fünftausend Euro kostet.
Da sage ich also lieber ganz schnell mal ja…