Wenn ein Richter in einem früheren Beruf besondere Kenntnisse erworben hat, kann das sein Einstiegsgehalt erhöhen. Allerdings reicht nicht jeder Job hierfür aus, zum Beispiel die Tätigkeit als Flugbegleiter. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun in letzter Instanz entschieden.
Der heutige Berliner Richter war jahrelang als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger tätig. Diese Arbeit habe seine sozialen Kompetenzen geschärft, meint er. Nach dem Besoldungsgesetz kann Berufserfahrung den Verdienst erhöhen. Aber nur, wenn die frühere Tätigkeit dem Richter berufsbezogene soziale Kompetenzen vermittelt hat.
Das ist nach Auffassung der Richter hier nicht der Fall. Für den Richterberuf seien folgende Fähigkeiten prägend: Erfassung komplexer Lebensverhältnisse, Vermittlungs-, aber auch Entcheidungsfreude sowie Teamfähigkeit. Das vermittele nicht automatisch jede Berufstätigkeit, die Kontakt zu Menschen mit sich bringt. Der bloße Kundenkontakt durch Dienstleistungen reiche jedenfalls nicht aus (Aktenzeichen 2 C 29.15).