Wer Post von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Jörg Schmidt, Kurfürstendamm 234 in Berlin, bekommt, sollte in diesen Tagen besonders vorsichtig sein. Das Anwaltsbüro, in dessen Namen massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Porno-Downloads verschickt werden, existiert nicht. Die Rechtsanwaltskammer Berlin warnt in einer Mitteilung ausdrücklich davor, sich von dem Schreiben beeindrucken zu lassen.
Die (echte) Anwaltskanzlei Weiß & Partner hat eine der Abmahnungen online gestellt. Die Abmahnung ist sehr professionell gestaltet, sogar eine passende Homepage soll es geben. Das alles ändert aber nichts daran, dass nicht nur der Kanzleisitz unbekannt ist. Auch die genannten Rechtsanwälte sind der Anwaltskammer nicht bekannt.
Bleibt nur die Frage, wieso sich die Verantwortlichen so viel Arbeit machen. Einen Weg, um die in der vorbereiteten Unterlassungserklärung so dringend geforderten 950 Euro zu zahlen, zeigen sie in ihrem Schreiben nämlich nicht auf. Wäre natürlich ein Treppenwitz, wenn sie ausgerechnet dies vergessen hätten. Oder sollten die Macher tatsächlich glauben, dass die „Anwaltskanzlei Schmidt“ den Betrag später problemlos für ihre angebliche Mandantin einklagen kann, wenn einer der Adressaten erst mal gutgläubig unterschreibt?