Ein Journalist des „Nordkurier“ wird nun doch nicht wegen Beleidigung bestraft. Das Oberlandesgericht Rostock sprach ihn frei. Der Redakteur hatte einen Jäger, der ein totes Reh an einem Abschleppseil hinter seinem Auto hergeschleift hatte, in seinem Bericht als „Rabauken-Jäger“ bezeichnet.
Das Amtsgericht hatte den Journalisten noch zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine unhaltbare Sicht der Dinge, stellt nun das Oberlandesgericht klar. Die Bewertungen seien von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Ähnlich sah es anfangs auch die Staatsanwaltschaft vor Ort. Diese wollte den Redakteur nicht anklagen, wurde aber von der Generalstaatsanwaltschaft dazu angewiesen. Der Jäger ist ehemaliger CDU-Kommunalpolitiker und Mitglied im selben Kreisverband wie die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern.