Laut Anhörungsbogen der Polizei war die Sache klar:
„In Auswertung des XY-Forums durch das LKA wurde festgestellt, dass Sie als User „schnepfe“ in der Zeit vom 18.02.2008 bis 14.06.2012 mindestens 3625 Beiträge verfasst haben. Ihre Beiträge haben zum Fortbestand und damit zur Unterstützung des Forums als kriminelle Vereinigung beigetragen…“
Dass „schnepfe“ nicht immer freundliche Dinge geschrieben hat, war klar. Aber wie kam die Polizei darauf, dass mein Mandant „schnepfe“ ist? Lediglich darüber, dass der Nutzer „schnepfe“ bei Anlage seines Foren-Accounts eine E-Mail-Adresse bei einem bekannte Freemailer angegeben hatte. Diese E-Mail-Adresse war wiederum registriert worden unter Angabe von zwei E-Mail-Adressen für eventuelle Rückfragen oder Systemnachrichten, von denen eine meinem Mandanten gehörte.
Nun wies schon der Freemailer in seiner Auskunft an die Polizei darauf hin, dass er die Anmeldedaten nicht überprüft. Und dass er auch die E-Mail-Adressen nicht kontrolliert, die als Kontaktmöglichkeit genannt werden. Das wiederum schien der Staatsanwalt aber nicht gelesen zu haben, denn er klagte den Sachverhalt ebenso selbstsicher an wie schon das LKA den Anhörungsbogen formuliert hatte.
Tja, dann saßen wir also in der Hauptverhandlung, und selbst die nicht sehr IT-affine Amtsrichterin hielt eine nicht verifizierte E-Mail-Adresse für kein schlagkräftiges Indiz (von einem Beweis konnte man ja ohnehin kaum sprechen). „In das Anmeldeformular kann man ja alles eintragen“, stellte sie zutreffend fest. „Möchte nicht wissen, wie oft Angela Merkel genannt wird…“
Zwei Minuten später war das Verfahren eingestellt, sogar die Anwaltskosten fallen der Landeskasse zur Last.