Den Verhandlungstermin an einem Amtsgericht habe ich eigentlich noch in angenehmer Erinnerung. Die Richterin war freundlich, die Beweisaufnahme verlief erfreulich, das heißt die als Belastungszeugen geladenen Polizeibeamten quatschten sich um Kopf und Kragen – und am Ende wurde das Verfahren eingestellt.
Für die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung der Mandantin brauchte ich jetzt nur noch eine Kopie des Hauptverhandlungsprotokolls. Keine große Sache. Manche Gerichte senden die Protokollabschrift sogar unaufgefordert zu. Da hier nichts kam, bat ich halt schriftlich um Übersendung.
Das war am 8. Juni 2016. Keine Reaktion. Am 3. August schrieb ich nochmals ans Gericht und wies sehr freundlich darauf hin, dass ich eine Protokollabschrift benötige. Da schrieb ich sogar rein, dass die Erfüllung dieser Bitte keine reine Gefälligkeit ist. Nach Ziff. 9000 Abs. 3 Nr. der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz besteht ein Anspruch auf eine Abschrift, und für die darf noch nicht mal was berechnet werden.
Nach fast vier Wochen habe ich noch immer kein Protokoll. Nun also das dritte Schreiben, nach wie vor höflich. Dennoch sagt mir ein unbestimmtes Gefühl, es wird sich erst etwas tun, sobald im nächsten Brief das Wort „Dienstaufsichtsbeschwerde“ steht. Dann aber ganz schnell.