Wer bei ebay auf eigene Artikel bietet und damit den Preis treibt, geht ein hohes Risiko ein. Kommen die Eigengebote nämlich raus, können unterlegene Käufer Schadensersatz verlangen. So erhält ein ursprünglich gescheiterter Käufer eines VW Golf jetzt nach einem Gerichtsurteil knapp 16.000 Euro Schadensersatz, weil ihm das Auto nur wegen unzulässiger Eigengebote durch die Lappen gegangen ist.
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich jetzt erstmals mit dem sogenannten „Shill Bidding“ bei ebay und auf anderen Plattformen. Das Ergebnis fällt denkbar nüchtern aus: Scheingebote, die der Verkäufer selbst abgibt oder abgeben lässt, zählen nicht. Vielmehr kommt derjenige Bieter zum Zuge, der das letzte „echte“ Höchstgebot ohne Manipulation abgegeben hat.
In dem entschiedenen Fall lautete das Gebot auf 1,50 Euro, als der Verkäufer anfing, über einen Zweitaccount den Preis in die Höhe zu treiben. Der echte Kaufinteressent bot zwar bis zu 17.000 Euro mit, dennoch gilt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur sein niedrigstes, unbeeinflusstes Gebot. Das waren eben jene 1,50 Euro.
Dass der Käufer für den schon anderweitig verkauften Wagen jetzt rund 16.000 Euro für „nichts“ bekommt, spielt nach Meinung des Gerichts keine Rolle. Schon früher hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass niedrige Startpreise gerade den Reiz von Auktionen ausmachen. Wer mit niedrigen Startpreisen Kunden anlocke, müsse auch das Risiko für den Fall tragen, dass mangels Nachfrage Schnäppchenjäger zuschlagen (Aktenzeichen VIII ZR 100/15).