Nur mit meinen Anwalt: Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn Arbeitnehmer Einsicht in ihre Personalakte nehmen wollen. Der Arbeitgeber darf seinem Angestellten zwar die Akteneinsicht nicht verwehren, doch einen Anwalt muss er als Begleiter nicht dulden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ein Arbeitgeber hatte die Anwältin eines Angestellten nicht reingelassen, als der Mitarbeiter seine Personalakte einsehen wollte. Das ist durch das Hausrecht des Arbeitgebers gerechtfertigt, meinen die Richter. Allerdings spielte in dem Fall eine Rolle, dass der Arbeitgeber Kopien aus der Personalakte erlaubte. Ob der Fall anders läge, wenn der Angestellte keine Kopien machen darf, lässt das Gericht offen.
Ganz alleine muss ein Arbeitnehmer die Personalakte aber trotzdem nicht einsehen, wenn der Arbeitgeber dicht macht. Die Anwesenheit eines Betriebsrats darf nicht untersagt werden (Aktenzeichen 9 AZR 791/14).