Ein Urteil, das sowohl Viel- wie auch Gelegenheitsflieger interessieren wird: Bei einer Flugbuchung darf man nicht einfach so darauf vertrauen, dass Aufgabegepäck kostenlos transportiert wird. Ein Reisender klagte, weil er für seine Flugreise von Tel Aviv nach Berlin 80 Dollar für zwei Koffer zahlen sollte.
Nach Auffassung des Amtsgerichts München sind Billigtarife, die nur das Handgepäck beinhalten, mittlerweile üblich. Für einen verständigen Kunden sei es deshalb zumindest heute nicht mehr überraschend, dass es Ticketangebote ohne Gepäckbeförderung, Gratiszeitungen oder Bordgastronomie gibt. Solche Basisangebote hätten mittlerweile auch klassische Airlines.
Nach der Logik des Urteils muss sich ein Ticketkäufer also aktiv vergewissern, dass auch sein Koffer mitfliegen darf. Steht nichts von Gepäckbeförderung im Ticket, muss er im Zweifel extra zahlen (Aktenzeichen 159 C 12576/15).