Vermieter dürfen auch ohne konkreten Grund Mietwohnungen besichtigen – und zwar alle fünf Jahre. Diese Auffassung vertritt das Amtsgericht München in einem heute veröffentlichten Urteil.
Laut der Entscheidung kann ein Vermieter alle fünf Jahre eine Wohnungsbesichtigung verlangen. Dieses Recht sei unabhängig davon, ob es konkrete Befürchtungen gebe, dass irgendwelche Schäden drohen. Ein Vermieter dürfe nicht auf Dauer von seinem Eigentum und der Möglichkeit, den Zustand zu überprüfen, ausgeschlossen werden. Mietverhältnisse dauerten oft über Jahrzehnte, so das Urteil.
Es sei sachgerecht, dem Vermieter mindestens alle fünf Jahre ein Besichtigungsrecht zu geben. Fünf Jahre deshalb, weil dies der übliche Zeitraum sei, in dem Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind. Der Mieter werde durch diese langen Intervalle auch nicht über Gebühr beeinträchtigt, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen 461 C 19626/15).
Eine Übersicht zum Besichtigungsrecht gibt es auf den Seiten des Mieterschutzvereins Frankfurt.