Das Amtsgericht Cottbus hat eine Frau zu einer Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt, ohne ihren Namen zu kennen. So berichtet es jedenfalls Spiegel Online.
Die Frau soll sich beharrlich und offenbar bislang erfolgreich weigern, ihre Personalien preiszugeben. So ein Strafurteil gegen eine „unbekannte“ Person ist durchaus denkbar. Aber nur für den Fall, dass die Frau schon in Untersuchungshaft sitzt, wovon man mangels Angaben in dem Bericht wohl ausgehen kann. Ist die Person nämlich konkret bestimmbar, dann bedarf es nicht unbedingt ihres Namens. Das Urteil kann dann auch gegen sie vollstreckt werden, weil sie ja „greifbar“ und damit identifizierbar ist.
Für mich klingt der karge Bericht so, als würde sich die Betroffene selbst keinen großen Gefallen tun. Wahrscheinlich hätte sie mit einer konventionellen Verteidigung noch Bewährung bekommen können. So ließ sie Staatsanwaltschaft und Gericht ja kaum eine andere Wahl als sie ins Gefängnis zu schicken, wenn diese sich nicht selbst blamieren wollten.
Nachtrag: In einem Bericht des RBB stehen nähere Informationen.