FSK-18-Filme haben im Knast nichts verloren. Dies erkärt das Kammergericht Berlin einem Gefangenen. Dieser hatte beantragt, ihm drei DVDs aus der Reihe „Deutschland Swing Party“ mit in die Zelle zu geben.
Das geht so nicht, so das Gericht, denn FSK-18-Filme gefährden generell die Vollzugsziele und die Sicherheit der Anstalt. Einer näheren Prüfung des Einzelfalles bedürfe es dabei nicht. Was wohl nichts anderes bedeutet, als dass die Richter sich nicht vergewissert haben, wie detailliert die Swing Partys in dem Streifen tatsächlich dokumentiert sind.
Den Beschluss kann man hier nachlesen.