Wer eine gerichtliche Frist versäumt, kann sich nicht darauf berufen, die eigene Ehefrau habe mit dem Briefkastenschlüssel das Weite gesucht. Mit genau dieser Entschuldigung kam jedenfalls ein 24-Jähriger vor dem Oberlandesgericht Hamm nun nicht weiter.
Der Mann konnte nach eigenen Angaben knapp elf Tage nicht an seine Post, weil ihn seine Frau mitsamt des Briefkastenschlüssels vorübergehend verlassen hatte. Deshalb versäumte er die Frist, um sich gegen einen Bewährungswiderruf zu wehren.
Das Oberlandesgericht Hamm verweigerte dem Betroffenen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Jeder sei verpflichtet, regelmäßig der Post zu schauen. Der 24-Jährige hätte den Briefkasten von jemandem öffnen lassen können, der sich damit auskennt. Oder er habe zumindest bei seiner Frau auf Rückgabe des Schlüssels drängen müssen. Da er beides versäumt habe, habe er die Frist nicht unverschuldet versäumt.
Der Betroffene muss nun seine Freiheitsstrafe absitzen. Im Knast werden seine Gedanken voraussichtlich viel häufiger um Schlüssel kreisen (Aktenzeichen 4 Ws 103/16).