WhatsApp ist der beliebteste Messenger in Deutschland. Obwohl es also massenweise Kunden bei uns hat, stellt das Unternehmen seinen Nutzern bei Vertragsschluss keine Nutzungsbedingungen auf deutsch zur Verfügung. Vielmehr sollen die „Terms of Service“ und die Datenschutzerklärung in englischer Sprache akzeptiert werden. Gegen diese Praxis hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun erfolgreich geklagt.
Das Berliner Kammergericht schreibt in seinem Urteil, Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein.
So lange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 5 U 156/14).